Lieferungskriterien und Kosten
Personen, welche bereits Spitex-Leistungen beziehen, haben Anrecht auf die Lieferung einer warmen Mahlzeit
Weiter haben alle Mitglieder Anspruch, wenn sie krankheits- oder unfallbedingt oder durch eine Behinderung nicht mehr selber kochen können
Mitglieder des Spitex-Vereins, welche aufgrund von altersbedingten Einschränkungen eine warme Mahlzeit wünschen, müssen älter als 75 Jahre sein, bei jüngeren erfolgt vorerst eine Bedarfsabklärung zu Hause
Nichtmitglieder müssen per sofort Mitglied werden, dann erhalten sie ohne Karenzfrist Mahlzeiten geliefert
es müssen mindestens 3 Mahlzeiten pro Woche bezogen werden
die An - oder Abmeldung ist bis 24 Std. vorher möglich und erfolgt über das Spitex-Zentrum, Tel. 056 437 03 90
Die Mahlzeit kostet Fr. 19.50. Der Betrag wird monatlich in Rechnung gestellt.
- Die Auslieferung erfolgt zwischen 10.45 und 12.30 Uhr durch das Spitex-Personal
