Lieferungskriterien und Kosten 

  • Personen, welche bereits Spitex-Leistungen beziehen, haben Anrecht auf die Lieferung einer warmen Mahlzeit

  • Weiter haben alle Mitglieder Anspruch, wenn sie krankheits- oder unfallbedingt oder durch eine Behinderung nicht mehr selber kochen können

  • Mitglieder des Spitex-Vereins, welche aufgrund von altersbedingten Einschränkungen eine warme Mahlzeit wünschen, müssen älter als 75 Jahre sein, bei jüngeren erfolgt vorerst eine Bedarfsabklärung zu Hause

  • Nichtmitglieder müssen per sofort Mitglied werden, dann erhalten sie ohne Karenzfrist Mahlzeiten geliefert

  • es müssen mindestens 3 Mahlzeiten pro Woche bezogen werden

  • die An - oder Abmeldung ist bis 24 Std. vorher möglich und erfolgt über das Spitex-Zentrum, Tel. 056 437 03 90

  • Die Mahlzeit kostet Fr. 19.50. Der Betrag wird monatlich in Rechnung gestellt.

  • Die Auslieferung erfolgt zwischen 10.45 und 12.30 Uhr durch das Spitex-Personal