Abklärung und Beratung

Die notwendigen pflegerischen Spitex-Leistungen werden durch eine dipl. Pflegefachfrau der Spitex Wettingen mit Hilfe eines Bedarfsabklärungsinstrumentes ermittelt.

Eine Bedarfsabklärung ist gesetzlich vorgeschrieben und wird von den Krankenkassen bezahlt. Aufgrund der prospektiven Ermittlung des Pflegeaufwandes werden die Pflegeplanung und die Pflegeziele zusammen mit dem Klienten/in gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den Angehörigen besprochen und festgelegt.

Das Spitex-Fachpersonal der Spitex Wettingen berät Klienten/innen und Angehörige in Fragen der Hilfe und Pflege zu Hause und leitet sie fachlich zur Selbshilfe an.