Gesetzliche Grundlagen

Die Hilfe und Pflege zu Hause ist im Kanton Aargau eine Aufgabe der Gemeinden. Die zu diesem Zwecke gebildeteten Spitex-Organisationen erbringen Pflegeleistungen und hauswirtschaftliche Unterstützung unter der Verantwortung der Gemeinden gemäss den Bestimmungen des Gesundheitsgesetzes, Pflegegesetzes und Spitex-Leitbildes.


Diese gesetzlichen Grundlagen regeln insbesondere die Koordination der Spitex-Leistungen, definieren das Mindestangebot der Spitex-Leistungen und umschreiben die Mindestanforderungen an Qualität und Ausbildung.